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Ein Beitrag zur Verbesserung der territorialen Qualität

und der Dienstleistungen imTourismus.

Rosignano Marittimo hat die Kurtaxe gemäß des Beschlusses Nr. 29  während der Stadtratsitzung vom 2. Mai 2011  beschlossen, Beschlusses Nr. 25  während der Stadtratsitzung vom 29. März 2012  beschlossen und Beschlusses Nr. 38  während der Stadtratsitzung vom 30. April 2013  beschlossen.

 Die Einnahmen aus der Kurtaxe dienen zur Finanzierung von:

  • Unterstützung und Erweiterung der Service- und Empfangsqualität und Verbesserung der Informationen für TouristInnen.
  • Promotionale  Initiativen und Veranstaltungen.
  • Erhöhung der Sicherheit und Zugänglichkeit zu den Stränden.
  • Verbesserung der Mobilität von BürgerInnen und TouristInnen.
  • Unterhalt und Wiederherstellung des kulturellen Erbes und der Umwelt, wesentlich für den  Tourismus, um eine bessere Nutzung zu gewährleisten.
  • Pflege und architektonische Gestaltung des öffentlichen Raums.
  • Projekte zur Ausbildung und Umschulung von im Tourismus Beschäftigten, mit besonderem Augenmerk auf die Arbeitsplatzbeschaffung für junge Leute.

 

  € ............... beträgt die Kurtaxe für diese Ferienunterkunft, pro Person, pro Übernachtung und gilt maximal für 20 aufeinanderfolgende Übernachtungen.

Die Kurtaxe muss bei bis zu maximal 30 Übernachtungen, in unterschiedlichen Zeiträumen  und Unterkünften (immer   innnerhalb  des Gebiets von  Rosignano Marittimo)  verbracht, pro Person entrichtet werden.

 

Die Kurtaxe gilt vom 01. Juni bis zum 15. Oktober 2017.

 

Die Befreiung von der Kurtaxe gilt in folgenden Fällen:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von vierzehn Jahren.
  2. Familienangehörige, auf deren Hilfe in Krankenhäusern untergebrachte Patienten angewiesen sind, die in einer Ferienunterkunft übernachten.   
  3. Diejenigen, die ohne einen Wohnsitz in der Gemeinde von Rosignano Marittimo innerhalb einer Ferienunterkunft ein Arbeitsverhältnis haben und dort übernachten.
  4. Diejenigen, die  in Folge einer  durch die Behörden getroffenen Maßnahme, in Notfällen, aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlicher Ursachen, zum Zwecke humanitärer Hilfe in Rosignano Marittimo in einer Ferienunterkunft übernachten.
  5. Auf fremde Hilfe angewiesene Behinderte (mit entsprechendem ärztlichen Attest) und ein Begleiter/eine Begleiterin.
  6. Schulkinder auf einer Exkursion zum Institut 
Data di revisione/modifica: 02-09-2021
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